Die Ausstattung von THW-Einheiten ist bundesweit einheitlich und wird in einem Stärke- und Ausstattungsnachweis festgelegt. Die Finanzierung erfolgt entsprechend den zur Verfügung stehenden Bundesmitteln.

Zusätzlich variiert die Ausstattung der THW-Einheiten je Ortsverband aufgrund der Anpassung an die Örtliche Gefahrenabwehr und speziellen, meist von Dritten zugewiesenen, Aufgaben. Die Ausstattung hierzu wird hierzu gestellt oder muß über den Helferverein finanziert werden.