Drei der fünf Schwimmerkörper waren bereits komplett untergegangen und hingen nur noch an einer Befestigung am Schwimmerbagger und dessen Anbauten. Die anderen beiden waren nur noch solange schwimmfähig, wie sie an den Anbauten hingen. Um die Sicherung vornehmen zu können, musste das Gewicht der gesamten Rührwerke bestimmt werden. Erst dann konnte die notwendige Auftriebskraft bestimmt werden.
Nun ging es darum als erstes die beiden schwimmfähigen Rührwerke zu sichern und sie an der Wasseroberfläche einzeln an das Ufer zu transportieren. Zur Sicherung wurden zwei Hebesäcke mit einer Tragkraft von je 0,5t angebracht und an Land gezogen. Die anderen drei mussten mit je zwei Hebesäcken in einer Wassertiefe von bis zu 4 Metern gesichert und nach oben gebracht werden.
Anschließend mussten Positionierungshalterungen mit einem pneumatischen Trennschleifer vom Boot getrennt werden. Alle fünf Schwimmer konnten erfolgreich geborgen werden und am Ufer befestigt werden, wo sie nun von einem Kran abgeholt werden können.