Entsprechend § 26 der Richtlinie über die Mitwirkung der Helfer im Technischen Hilfswerk vom 01.01.2002 (Helferrichtlinie) vertritt der Landessprecher die Belange der Helfer gegenüber dem Landesbeauftragten und auf Bundesebene. Zu den umfangreichen Aufgaben des Landessprechers zählen u.a. die Mitwirkung bei der Berufung des Landesbeauftragten, der Verleihung von Orden und Ehrenzeichen, der Abberufung eines Ortbeauftragten ohne dessen Antrag und Entscheidungen des Landesbeauftragten über Beschwerden gegen Maßnahmen eines Ortsbeauftragten in Helferangelegenheiten auf Antrag des betroffenen Helfers. Die Helfer des Ortverbandes wünschen im Namen der über 1500 vertretenen Helfer der verschiedensten Ortsverbände dem neuen Landessprecher und seinem Stellvertreter viel Erfolg und Freude bei der interessanten Aufgabe.
Pirna,
Unser Ortsbeauftragter wird zum Landessprecher gewählt
Suche
Suchen Sie hier nach einer aktuellen Mitteilung: